Schießbetrieb in Regen ausgesetzt

Hervorgehoben

Werte Schützenkameradinnen und Kameraden,
leider muss ich euch mitteilen, dass unser Schießstandbetreiber, Helmut Kappenberger, überraschend verstorben ist. Der Schießbetrieb ist daher bis auf Weiteres ausgesetzt. Sobald es neue Informationen gibt, teilen wir es euch mit.

Als Ersatz kann für Kleinkaliber die Anlage in der Frath genutzt werden.

Die SLG-Zwiesel e.V. spricht Helmuts Familie und Angehörigen das tiefste Beileid aus und wünschen ihnen viel Kraft.

Michael Bastl, 2. SLG-Leiter

Schießtermine Frath

Hervorgehoben

Ab 28.07.2024 können Mitglieder der SLG-Zwiesel auf der Schießanlage Frath der RK Zellertal mit KK-Waffen trainieren. Es stehen 4 Bahne mit je 50 m zur Verfügung.

Der Unkostenbeitrag beträgt 5,- € und ist vor dem Schießen beim Schießleiter zu entrichten.

Die Anmeldung erfolgt unter Buchung.

2026_01_06 LV Bayern – Informationen zu Bescheinigungen über das Fortbestehen des Bedürfnisses

Mitteilung LV Bayern:

Hallo zusammen,

aus aktuellem Anlass und zur Klarstellung welche Unterlagen zur Bearbeitung von Anträgen zur Bescheinigung über das Fortbestehen des Bedürfnisses erforderlich sind,

hier noch folgende Ergänzungen:

  • ab 2026 ist ausschließlich das Formular über „MyBDMP“ zu verwenden MyBDMP | MyBDMP
  • notwendige Unterlagen sind der detaillierte Nachweis des Schießens der letzten 24 Monate ggf. dazu noch Urkunden und/oder Ergebnislisten
  • unter MyBDMP kann sich jedes Mitglied auch seinen eigenen „Leistungsnachweis“ generieren
  • sollte der Leistungsnachweis bereits ausreichen um das Fortbestehen des Bedürfnisses bestätigen zu können,
  • brauchen selbstverständlich keine weiteren Nachweise beigelegt werden.
  • Anschreiben der zuständigen Behörde von welcher der Antragsteller angeschrieben wurde
  • Kopie/n der WBK/s, um die Vorgabe des Gesetzgebers prüfen zu können, ob mit den eigenen erlaubnispflichtigen Waffen der Schießsport ausgeübt wurde

(war die letzten fünf Jahre nicht anders), siehe dazu Auszug aus dem WaffG §14 unten (rote Markierung)

  • hat Sportschütze die erste Eintragung einer erlaubnispflichtigen Schusswaffe vor mehr als 10 Jahren in seiner WBK erhalten und es trifft der letzte Satz des Auszugs aus dem WaffG §14 zu,
  • kann das betroffene Mitglied sich unter „MyBDMP“ die erforderliche Mitgliedsbescheinigung für seine zuständige Behörde selbst generieren und übermitteln

Auszug WaffG:

(4) Für das Bedürfnis zum Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition ist durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes glaubhaft zu machen, dass das Mitglied in den letzten 24 Monaten vor Prüfung des Bedürfnisses den Schießsport in einem Verein mit einer eigenen erlaubnispflichtigen Waffe 

1.mindestens einmal alle drei Monate in diesem Zeitraum betrieben hat oder

2.mindestens sechsmal innerhalb eines abgeschlossenen Zeitraums von jeweils zwölf Monaten betrieben hat.

Besitzt das Mitglied sowohl Lang- als auch Kurzwaffen, so ist der Nachweis nach Satz 1 für Waffen beider Kategorien zu erbringen.

Sind seit der ersten Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der erstmaligen Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen,

genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses des Sportschützen die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2; die Mitgliedschaft ist im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.

Alle unvollständig übermittelten und/oder mit alten Formularen gestellten Anträge werden nicht bearbeitet.

Wurden alle notwendigen Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorgelegt,

wird die Bescheinigungen nach positiver Prüfung durch den LV Leiter per E-Mail an das Mitglied übermittelt.

Einladung zur Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen der Vorstandschaft

Datum: Sonntag, 30.11.2025
Beginn: 14:00 Uhr
Ort: Schützenhaus Frath
Im Anschluss wahrscheinlich letztmalig dieses Jahr Schießmöglichkeit
(Schießzeiten 16:00 bis 20:00 Uhr)

Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch SLG-Leiter
  2. Totengedenken
  3. Bericht 1. und 2. SLG-Leiter
  4. Bericht Sportleiter
  5. Bericht Schriftführerin
  6. Bericht Kassier
  7. Entlastung der Vorstandschaft
  8. Wahl von 1. und 2.SLG-Leiter, Kassier, Schriftführer und Sportleiter
  9. Wünsche und Anträge

Wahlberechtigt sind alle Vollmitglieder der SLG Zwiesel e.V. Bezüglich Verpflegungsplanung
bitten wir um verbindliche Zu- oder Absage bis spätestens Freitag, 21.11.2025.
Die Vorstandschaft freut sich über Euer zahlreiches Erscheinen.

Einladung Vereinsmeisterschaft 2025

Datum: 11.01. u. 08.02.2025
Zeit: 16:00 – 20:00 Uhr
Disziplin: Dienstpistole 1 gem. BDMP Sportordnung
Beschreibung:

15 Schüsse in 3 Serien zu je 5 Schüssen; 1 Serie = 5 min
Probeschüsse: 5 Schüsse in 5 min

Scheibe:
ISSF Scheibe 25m/50m Pistole; die im Zentrum mit einem kreisrunden weißen Aufkleber von max. 45mm Ø versehen werden
darf.

Teilnehmer: Mitglieder der SLG-Zwiesel e.V.

Jedes Mitglied kann nur einmal an der Vereinsmeisterschaft 2025 in der o.g. Disziplin teilnehmen.

Parallel zur Vereinsmeisterschaft findet der normale Trainingsbetrieb statt.


Einladung zur Jahreshauptversammlung

Datum: Samstag, 14.12.2024
Beginn: ca. 20:00 Uhr (im Anschluss an den Schießtermin)
Ort: Bayerwaldschießstand Kappenberger, Pointenstr. 5, 94209 Regen
Tagesordnung:

  1. Begrüßung durch SLG-Leiter
  2. Totengedenken
  3. Bericht 1. und 2. SLG-Leiter
  4. Bericht des Sportleiters
  5. Bericht des Schriftführers
  6. Bericht des Kassiers
  7. Entlastung der Vorstandschaft
  8. Wünsche und Anträge
    Die Vorstandschaft freut sich über Euer zahlreiches Erscheinen.

Hinweis: Nur für Mitglieder der SLG-Zwiesel e.V.