Bei Bedürfnisanträgen ist ein Nachweis beizulegen, dass der Verein über geeignete Schiessstätten verfügt. Diesen Nachweis bitte beim SLG-Leiter erfragen. Ohne Nachweis werden Bedürfnisanträge abgelehnt.
Bei Bedürfnisanträgen ist ein Nachweis beizulegen, dass der Verein über geeignete Schiessstätten verfügt. Diesen Nachweis bitte beim SLG-Leiter erfragen. Ohne Nachweis werden Bedürfnisanträge abgelehnt.